Willkommen im Heiligtum Notre-Dame de Lourdes

Allerheiligen feiern und der Verstorbenen gedenken

Wie der Name besagt, ist Allerheiligen das Fest aller Heiligen. An jedem 1. November ehrt die Kirche die unzähligen Menschen, die lebensnahe und leuchtende Zeugen Christi waren.

Dieses Fest bietet daher Gelegenheit uns daran zu erinnern, dass alle Menschen auf verschiedenen, aber allen zugänglichen Wegen zur Heiligkeit berufen sind. Heiligkeit ist kein Weg, der einer Elite vorbehalten ist: Sie betrifft alle, die sich dafür entscheiden, in die Fußstapfen Christi zu treten (Siehe das Apostolische Schreiben von Papst Franziskus „Gaudete et Exsultate“)

Allerheiligen feiern und der Verstorbenen gedenken (Gottesdienstzeiten)

Der 2. November ist dem Gedenken der Verstorbenen gewidmet. An Allerseelen wollen wir uns im Heiligtum von Lourdes, an dem Ort, an dem einem armen Kind Licht in der Mulde eines schwarzen Lochs im Felsen angeboten wurde, vereinen wir uns in Freundschaft und Gebet.
Der Rektor der Wallfahrtsstätte, Pfr. Michel Daubanes wird um 11:15 Uhr in der Rosenkranzbasilika der Hl. Messe für die Verstorbenen, im Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes, vorstehen. Für uns alle eine Gelegenheit, für unsere Verstorbenen zu beten, insbesonders für alle, die uns in diesem Jahr verlassen haben.

Aus Anlass des Festes Allerheiligen schlagen wir Ihnen vor, eine Kerze aufstellen zu lassen oder eine Messe zum Gedenken an Ihren Verstorbenen zu bestellen.

Alle Menschen sind zur Heiligkeit berufen

Papst Franziskus hat uns dies zu verstehen gegeben, indem er am 15. Mai dieses Jahres eine große Anzahl von Menschen, darunter Charles de Foucauld, selig- und heiliggesprochen hat.
Als Zeugen der Liebe Gottes sind auch uns diese Männer und Frauen – die nicht über Nacht heilig wurden – , durch ihren Weg, durch ihre Zweifel, ihre Fragen…, mit einem Worten: durch ihre Mitmenschlichkeit nahe.

Predigt zu den Heiligsprechungen am 15. Mai 2022

Bernadette, eine Heilige: ihre Selig- und Heiligsprechung.

Schon 1858 war Bernadette für diejenigen, die an die Authentizität der Erscheinungen glaubten, eine Heilige, ein Engel, ein himmlisches Wesen. Aber denen, die dies zu ihr sagen, gebot Bernadette zu ihrer Erlösung zu schweigen, da die Dame ihr versichert habe, dass sie in der anderen Welt glücklich sein werde; Ob sie in den Himmel kommen werde, darauf erwiderte sie: „Ja, wenn ich mir ihn verdiene.“

Nachdem 1907 ihre Selig- und Heiligsprechung eingeleitet wurden, fanden 1909, 1919 und 1925 Untersuchungen des Leichnams statt. Jedes Mal war ihr Leichnam unverwest.
Während die Untersuchungen, unterbrochen durch den Krieg von 1914-1918, weitergingen, vervielfachten sich die Besuche, sowie die Bitten um Gebet und Gnaden am Grab von Sr. Marie-Bernard in Nevers. Der Ruf zur Heiligkeit wurde somit bestätigt.
Zwei Heilungen wurden vor der Seligsprechung, die am Sonntag, dem 14. Juni 1925, im Petersdom in Rom gefeiert wurde, als Wunder zugrunde gelegt.
Die Heiligsprechung erfolgte acht Jahre später nach der Beobachtung von zwei weiteren wundersamen Heilungen. Einer der beiden Begünstigten war ein Bischof, der, ohne zu zögern, an der Feierlichkeit teilnahm.
Ihr Leichnam wird in einem Schrein in der Kapelle deponiert, wo er sich bis heute befindet.
1933 wurde sie heiliggesprochen.

Papst Pius XI. wählte den 8. Dezember 1933, im Jubiläumsjahr der Erlösung. Demnach sind durch die Erlösung die Unbefleckte Empfängnis und Bernadette, ihre Vertraute untereinander verbunden.

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